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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Pension El Retiro

Neumarker Str. 3

06242 Braunsbedra / OT Krumpa  

I. Geltungsbereich

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern in der Pension „El Retiro“, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

2.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

3.

Eventuelle Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher nur schriftlich mit der Pension „El Retiro“ vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1.

Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail im Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension „El Retiro“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.

Eine verbindliche Buchungsbestätigung des Gastes nach Bestätigung der Pension über freie Kapazität gilt auch als abgeschlossener Beherbergungsvertrag.

2.

Vertragspartner sind die Pension „El Retiro“ und der Kunde.

Hat eine dritte Person für den Kunden bestellt, so haftet diese der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.

Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

4.

Ansprüche des Kunden gegenüber der Pension „El Retiro“, ausgenommen sind Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, verjähren nach 6 Monaten nach Beendigung des Beherbergungsvertrages.

III. Leistungen, Zahlung, Preise

1.

Die Pension „El Retiro“ ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, beziehungsweise bei Bedarf ein vergleichbares Pensionszimmer in der Nähe und ggf. einen Transfer zu organisieren.

2.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, der Pension den vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch, für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3.

Die Pension „El Retiro“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4.

Die Pension „El Retiro“ ist berechtigt bei Ankunft des Kunden, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, den vollen Mietpreis in bar zu verlangen. Normal üblich ist die Zahlung jedoch erst bei der Abreise. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei frühzeitiger Abreise, außer bei anderer Absprache bleibt der gesamte Betrag fällig.

5.

Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „El Retiro“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.

Die Pension macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

6.

Bezahlung per Rechnungslegung ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Pension möglich und sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

7.

Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen

Zentralbank zu berechnen.

8.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7% für Übernachtungskosten und 19% für Frühstückpreis.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Ab dem 8. Monat zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung kann der vereinbarte Preis auf bis zu 20% angehoben werden.

9.

Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension „El Retiro“ dem zustimmt.

10.

Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden werden erst durch eine schriftliche Bestätigung der Pension „El Retiro“ verbindlich.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1.

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Telefon) zu erfolgen.

Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

Stornierungen zwischen dem

14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 20 %,

07. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 50 %,

innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100% des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

2.

Sofern zwischen der Pension „El Retiro“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

3.

Ferner ist die Pension „El Retiro“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

4.

Die Pension „El Retiro“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.

Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.

Check in: Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits eingelagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

3.

Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

4.

Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 16.00 Uhr 100% berechnet.

5.

Bei einem Schlüsselverlust ist ein Pauschalbetrag von 200 € an die Pension zu entrichten.

VI. Haftungen

1.

Der Gast haftet gegenüber der Pension „El Retiro“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

2.

Die Pension „El Retiro“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

3.

Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Für liegen gelassene oder verlorene Sachen übernimmt die Pension keine Haftung. Gefundene Sachen werden verwahrt und - auf Wunsch - gegen Entgelt nachgesendet. Eine Haftung der Pension erfolgt nicht.

4.

Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen.

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5.

Der Kunde verpflichtet sich das Mietobjekt und sämtliches Inventar, mit aller Sorgfalt zu behandeln. Beschädigt der Kunde oder eine seiner Begleitpersonen Pensionseigentum, so haftet er, soweit keine Mitschuld der Pension vorliegt oder nachgewiesen werden kann.

Eventuelle Beschädigungen sind der Pension unverzüglich zu melden. Ebenso haftet der Kunde bei Verlust des Zimmerschlüssels.

VII. Hausordnung und Tierhaltung

1.

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

2.

Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

3.

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Pension gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Eine Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann jederzeit widerrufen werden wenn Unzuträglichkeiten auftreten, oder andere Mieter belästigt werden. Der Kunde haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

VIII. Schlussbestimmungen

1.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension

2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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